Sie hatten verschuldet oder unverschuldet einen Verkehrsunfall? Sie möchten mithilfe des Rechtsanwalts die materiellen und / oder immateriellen Schäden wie z.B. Schmerzensgeld geltend machen oder sich gegen unberechtigte Forderungen solcher Art zur Wehr setzen? Sie möchten sich diesbezüglich an den Gegner, dessen Versicherung oder Ihre eigene Versicherung wenden? Neben bekannten Schäden wie Kosten einer Reparatur ist an Begriffe wie Arbeitsausfall oder den Begriff des „Wiederbeschaffungswertes“ zu denken – der juristische Laie ist hier ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt oft nicht in der Lage, alle ihm zustehenden Rechte zu erkennen und geltend zu machen; oft kennt man verschiedene Begriffe nur aus dem Fernsehen, weiß aber selbst nicht, was genau gemeint ist oder wie man diese Rechte geltend machen sollte. Es stellt sich zudem die Frage, ob man gegen den gegnerischen Fahrer, den Halter des gegnerischen Fahrzeuges, die gegnerische Versicherung oder aber u.U. gegen alle vorgehen sollte. Verzichten Sie hier nicht auf Ihnen zustehende Rechte und Ansprüche – lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt fachmännisch und kompetent beraten! Die Kanzlei Sommer und Rechtsanwalt Sommer beraten Sie gerne – schnell und unbürokratisch, mit den richtigen Schritten zur richtigen Zeit bei den richtigen Stellen. Rechtsanwalt Sommer berät Sie gerne in allen Fragen des Verkehrs- und Verkehrsunfallrechts; Klärung mit Kfz – Haftpflichtversicherung, Polizei, dem Unfallgegner, sonstigen Behörden; Fahrerlaubnis, Bußgeld, Fahrverbot, Fahrerflucht, Sicherheitsabstand, TÜV, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeiten.