Sommer, Sonne, Grillen - Streit mit den Nachbarn 16. Juli 2015Der Sommer kommt und mit ihm die Streitigkeiten mit den lieben Nachbarn - eine kleine Übersicht, was man darf und was nicht: 1) Garten(mit)benutzung ist bei einer Wohnung dann erlaubt, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht. In einem Einfamilienhaus (gemietet) ist die Erlaubnis immer vorhanden bzw. der Garten mitgemietet, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. 2) Bepflanzung ist immer wieder gerne Streitthema; Gerichte in Köln und Lübeck haben nun neben dem Aussähen von Blumen auch das Pflanzen von Sträuchern und sogar kleinen Bäumen erlaubt. Auch Komposthaufen und ein kleiner Teich wurden zugelassen. 3) Balkon: Er gehört mit zur Wohnung, sodass Mieter dort Stühle, Tische, Bänke oder Sonnenschirme aufstellen dürfen; Blumenkästen uÄ. sind erlaubt, wenn sie sicher aufgestellt / aufgehängt sind - so muss ein Herabfallen (auch bei Wind / Sturm) sichergestellt sein & Gießwasser darf nicht nach unten tropfen. Es gilt die Nachtruhe einzuhalten (vielerorts ab 22 Uhr). Auf dem Balkon dürfen zudem Wäscheleinen / Wäschespinnen hängen / stehen (auch wenn im Garten eine Wäschespinne bereit steht. 4) Grillen: Es gilt zuerst (vor allem in Mehrfamilien-Häusern) der Mietvertrag. IÜ. gehört Grillen zu den im Sommer „üblichen Belästigungen” (natürlich nur im üblichen Rahmen. Das LG Stuttgart verrät in der Entscheidung „10 T 359/96) sogar, wie man von Kohle- auf Elektrogrill umsattelt und wie Alufolien und Aluschalen zu nutzen sind. ‹ Einige Neuregelungen zum Jahreswechsel Wieder einmal: Handy am Steuer … ›