Homeoffice - kein genereller Anspruch 16. Juli 2015Wer gelegentlich von zuhause aus arbeiten möchte, statt in´s Büro zu fahren, hat diesbezüglich keinen generellen rechtlichen Anspruch - er kann / muss den Arbeitgeber darum bitten bzw. fragen. Zu beachten ist bei der Heimarbeit, dass dann auch zuhause die in der Firma geltenden Datenschutz- & Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten sind - dies darf der Arbeitgeber auch kontrollieren. Allgemein ‹ Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor (Eco-Start-Stop-Funktion) zulässig Arbeitszeugnis - auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ›