Erkrankung im Urlaub - opfern Sie keine Urlaubstage … 16. Juli 2015Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, so muss er keine Urlaubstage „opfern” - die Urlaubstage bleiben bestehen. Grund dafür ist, dass der Urlaub der Erholung dienen soll, was bei Krankheit nicht der Fall ist. Jedoch muss der Arbeitnehmer die Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber melden, bei Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Allgemein ‹ Arbeitszeugnis - auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis E-Mails - auch Spam-Ordner ist im Geschäftsverkehr täglich zu kontrollieren ›