E-Mails - auch Spam-Ordner ist im Geschäftsverkehr täglich zu kontrollieren 16. Juli 2015Der E-Mail-Spam-Ordner hat grds. die Funktion, unerwünschte (und sicherheitsgefährdende) E-Mails ungeöffnet und ungelesen unmittelbar zu löschen. Trotzdem sei, so das Landgericht Bonn (Az. 5 O 189/13) der Spam-Ordner im geschäftlichen Verkehr täglich zu kontrollieren. Sollte dies nicht getan werden und hieraus entstehen Schäden (zB. finanzieller Art), so stellt dies eine zu ersetzende schuldhafte Pflichtverletzung dar. Begründet wurde dies ua. damit, dass das Bereitstellen der geschäftlichen Mail-Adresse auch deren vollumfängliche Kontrolle (also auch den Spam-Ordner) beinhalte. Hierüber kann sicher trefflich gestritten werden, nimmt es dem Spam-Ordner doch seinen Sinn. Allgemein ‹ Erkrankung im Urlaub - opfern Sie keine Urlaubstage … Eintragung in´s Grundbuch auch ohne Erbschein ›